Die derzeitige Situation geht auch an der Bestattungsbranche und Angehörigen, die einen akuten Trauerfall in der Familie haben, nicht vorbei. Denn es stellen sich, vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus, zahlreiche Fragen hinsichtlich aktueller Bestattungen: Dürfen beispielsweise Trauerfeiern stattfinden? Wir haben auf unserer Seite die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammengestellt.
Welche Verhaltensregeln sollten derzeit auf Trauerfeiern eingehalten werden?
Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei Trauerfeiern auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Umarmungen
- Küsse
- Händeschütteln
Auch auf dem Friedhof sollte die 1,5 Meter Abstandsregel gelten.
Sind derzeit bestimmte Bestattungsarten untersagt?
Die Bestattungsarten Erdbestattung und Feuerbestattung bleiben derzeit frei wählbar. Angehörige können daher weiterhin entscheiden, ob sie Verstorbene in einem Sarg beerdigen, oder in einer Urne beisetzen lassen möchten.
Wie sollte die Sitzordnung auf Trauerfeiern geregelt werden?
Die Sitzplätze für Trauergäste sollten möglichst weit auseinander liegen. Auch hier sollte ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Außerdem sollte beachtet werden dass es eine Maximale Anzahl an Trauergästen in der Kirche zum Zeitpunkt der Beerdigung gibt.